Umgangssprachlich wird der Begriff Metallbau für die Verarbeitung von Metallen in Industrie und Handwerk verwendet. In normativen Verweisen und Leistungsverzeichnissen findet sich häufig noch
der Begriff Schlosserarbeiten.

Die DIN 18360 – definiert Metallbauarbeiten allgemein als die Verarbeitung von Metall, auch im Verbund mit anderen Werkstoffen und legt darüber hinaus fest, welche Gewerke nicht Bestandteil dieser Norm sind. Tatsächlich lässt sich der Metallbau, aufgrund der breiten Spanne der zu verarbeitenden Konstruktionen, Materialien und Fertigungsverfahren nur schwierig von anderen Gewerken abgrenzen.